Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da.
GMP in der Praxis: Kleinste Probenmengen reichen schon

Teil 2 unserer GMP-Blogserie: Wie die Nettopeptidbestimmung zum Kinderspiel wird

In unserem ersten Blogbeitrag (GMP-Analytik ohne Risiken und Nebenwirkungen - Elementar) haben wir Sie in die Welt der Good Manufacturing Practice“ oder „Gute Herstellungspraxis (GMP) eingeführt.  In diesem Beitrag stellen wir die Praxis in den Vordergrund mit Beispielen zur Nettopeptidbestimmung und Reinigungsvalidierung.

Auf den Nettopeptidgehalt kommt es an

Seit einigen Jahren sind sogenannte Peptide als Wirkstoffe interessant, da sie synthetisch einfach herzustellen sind und vielfältige Prozesse im Körper beeinflussen. Peptide sind Ketten von bis zu 100 Aminosäuren, die über Peptidbindungen verbunden sind. Ihre biologischen Eigenschaften hängen von der Anzahl der Aminosäuren und von deren Position in der Kette ab. Es gibt beispielsweise Peptide, die eine krebshemmende, cholesterinsenkende oder entzündungshemmende Wirkung haben. Das macht sie für die Pharmaindustrie attraktiv und sie tauchen auch als Zusatzstoff in Kosmetika oder in Nahrungsergänzungsmitteln auf.

Peptide werden meist als gefriergetrocknetes Pulver ausgeliefert. 1 Milligramm dieses Pulvers enthält jedoch nur 60 bis 80 Prozent Peptidmaterial. Um das Peptidpulver in der richtigen Dosierung in ein Therapeutikum einzubringen, muss die Menge des Peptids im Pulver exakt bestimmt werden – also der Nettopeptidgehalt. Die Peptide sind allerdings sehr teuer, daher dürfen für die Bestimmung des Nettopeptidgehalts nur minimale Probenmengen verwendet werden, um Kosten zu sparen. Die Analyse sollte pro Messung möglichst wenig manuelle Arbeit erfordern, wenig Kosten verursachen und dennoch den GMP-Richtlinien entsprechen. Das bedeutet, dass der Peptidgehalt des Pulvers mit höchster Genauigkeit und Präzision gemessen werden muss. Das klingt nach einer großen Herausforderung für ein Analytik Labor, aber es genügen mittlerweile Probenmengen von weit unter 1 mg Peptidpulver, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Bei der Elementaranalyse wird der absolute Stickstoffgehalt des Peptidpulvers ermittelt. Aus diesem lässt sich der Nettopeptidgehalt leicht berechnen: Nettopeptidgehalt = absoluter Stickstoffgehalt des Pulvers ×100/(%N im Peptid). Hierbei ist „%N im Peptid“ eine bekannte Größe, die sich aus der chemischen Formel des Peptids ableitet. Wie die Probenvorbereitung und Analyse funktioniert, ist sehr anschaulich in einem Video der CUP Laboratorien Dr. Freitag GmbH zu sehen.

Abgesehen vom Einwiegen und Verpacken des Peptidpulvers in Zinnfolie läuft die Analyse vollautomatisch ab und dauert nur ca. fünf Minuten. Die Elementaranalyse ist mittlerweile zum Goldstandard für die Nettopeptidbestimmung geworden. Wie bei dieser Methode üblich, wird die Probe verbrannt und vollständig in Gas umgewandelt. Der Stickstoffanteil des Peptids wird anschließend mit einem Wärmeleitfähigkeitsdetektor nachgewiesen und mit Hilfe einer speziellen Analysensoftware bestimmt.

Sichere Reinigungsverfahren für Produktionsanlagen in der Pharmaindustrie

Neben der Elementaranalyse unterstützt die TOC-Analyse Arzneimittelhersteller bei der GMP-konformen Produktion, etwa bei der Reinigungsvalidierung. Die Reinigungsvalidierung ist ein Verfahren, mit dem nachgewiesen wird, dass Reinigungsmethoden für Produktionsanlagen und für Medizinprodukte eine Produktkontamination verhindern. Oft kommen bei Herstellern Mehrzweckanlagen zum Einsatz, in denen sowohl Arzneimittel als auch Nicht-Arzneimittel hergestellt werden. Um unerwünschte Kreuzkontaminationen zu vermeiden, müssen diese Anlagen zuverlässig gereinigt werden. Wichtig dabei: Die Effektivität dieser Reinigung muss nachgewiesen werden. Hierzu eignet sich die Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC), da dieser als Summenparameter sämtliche organische Verunreinigung etwa von Wirkstoffen oder Reinigungsmitteln ermittelt.

In der Praxis wird sowohl TOC im Spülwasser der letzten Reinigungssequenz („final rinse“) als auch TOC in Abstrichproben („swab samples“) von besonders schwer zu reinigenden Stellen untersucht.

Zusammenfassend ist es wichtig bei den Anwendungen unter GMP-Bedingungen, dass wir uns auf die Sicherheit der eingesetzten pharmazeutischen Produkte voll und ganz verlassen werden können, um gesund zu bleiben oder gesund zu werden.

Fortsetzung folgt...

Warum die Digitalisierung immer wichtiger wird und welche Rolle dabei die Einhaltung der Vorschrift CFR 21 Part 11 für Unternehmen spielt, erfahren Sie demnächst im dritten Teil unserer Serie.

Wenn Sie die nächsten Artikel auf keinen Fall verpassen wollen, melden Sie sich für unseren Newsletter an und bleiben Sie up-to-date. In der Zwischenzeit können Sie sich in unserem GMP-Guide noch vertiefter mit der Thematik befassen.

GMP Guide: Bereit fürs Audit

In diesem GMP Guide haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, wie Sie mit Qualifizierungen, Software und Services die GMP-Konformität Ihrer Analysenprozesse sicherstellen können. Darüber hinaus enthält der GMP Guide Anwendungsbeispiele zur CHNOS-Analyse verschiedener pharmazeutischer Proben, der Analyse des Peptidgehalts, der TOC-Analyse und Reinigungsvalidierung sowie ADME-Studien in der Produktentwicklungsphase.

Rote Frontseite eines Guides, der GMP Informationen enthält
JETZT HERUNTERLADEN

Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie Ihren Download Link per E-Mail.

Mit dem Klicken auf den „Anmelden“-Button willige ich in den Erhalt von personalisierten Newslettern per E-Mail durch die Elementar Analysensysteme GmbH und ihre Konzernunternehmen sowie der Auswertung meines diesbezüglichen Nutzerverhalten und - soweit vorhanden – der Zusammenführung dieser Daten mit meinen Daten in unserer Kundendatenbank ein.

Für den Erhalt von Newslettern unserer Konzernunternehmen ist eine Übermittlung o.g. Daten an diese erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass unsere Konzernunternehmen zum Teil in sog. unsicheren Drittländern außerhalb der EU/EWR sitzen, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau (z. B. durch Angemessenheitsbeschlusses der EU iSd Art. 45 DSGVO) gewährleistet ist. Dort können Sie Ihre Rechte als Betroffener nicht oder nur begrenzt durchsetzen. Zudem ist es möglich, dass staatliche Stellen dort in einem unverhältnismäßigen Umfang auf Ihre Daten zugreifen. Die Datenübermittlung an diese Empfänger wird daher nur durch Ihre Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO legitimiert, die Sie mit dem Klicken auf den „Anmelden“-Button erteilen.

Der Newsletter kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abbestellt und meine Einwilligung auch zur Drittlandübermittlung jederzeit widerrufen werden. Durch einen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Verpassen Sie keine neuen Artikel

NEWSLETTER

Wir werden regelmäßig neue Blogartikel veröffentlichen. Melden Sie sich für unseren Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben und über aktuelle Blogartikel, Neuigkeiten, Events und Trends informiert zu werden.

 

Jetzt anmelden

Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da.